Tobias Huch gewinnt Rechtsstreit gegen Shurjoka

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 23. Juli 2025 ein Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise aufgehoben. Journalist und Buchautor Tobias Huch darf die Streamerin Pia Scholz, bekannt als „Shurjoka“, als „Hatefluencerin“ bezeichnen. In einem YouTube-Video erklärte Huch, dies sei der „wichtigste Punkt“ in seinem Rechtsstreit gegen Scholz. Das Landgericht hatte ihm die Bezeichnung zuvor untersagt, was Huch als Fehlurteil einer „umstrittenen Kammer“ kritisierte. Das OLG-Urteil sieht er als Bestätigung seines Engagements gegen Hassrede. ### Hintergrund des Konflikts Huch, spezialisiert auf Nahen und Mittleren Osten sowie Sicherheitspolitik, setzt sich gegen Extremismus, Fake News und Hetze ein. Dies führte bereits zu Rechtsstreitigkeiten mit Persönlichkeiten wie Comedian Kaya Yanar, Influencerin Enissa Amani und YouTuber Alexander Raue („Vermieter Tagebuch“), die er erfolgreich abschloss. Der Konflikt mit Scholz ist besonders intensiv. Huch nennt sie eine „Hatefluencerin“ und kritisiert ihre Angriffe auf Streamer wie KuchenTV, Staiy und Freiraumreh.
### Bedeutung des Urteils Huch wertet das Urteil als Sieg für die Meinungsfreiheit und für „alle Opfer von Shurjoka“. Besonders hebt er den Fall des Streamers Staiy hervor, der ebenfalls von Scholz’ Anfeindungen betroffen war. Trotz einer angespannten Beziehung zwischen Huch und Staiy sieht Huch das Urteil als Unterstützung für Betroffene. Das Urteil stärkt seine Position im Kampf gegen Hassrede und könnte die Debatte über Online-Verhalten in der Streaming-Community weiter anheizen.